BGH zur Videoüberwachung des Nachbarn Oft ist es Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses, vielfach auch nur pure Technikbegeisterung.
Oft ist es Ausdruck eines übersteigerten Sicherheitsbedürfnisses, vielfach auch nur pure Technikbegeisterung. Manchmal aber auch die pure Neugier am Nachbargrundstück und seinen Bewohnern, gelegentlich steckt aber reine Boshaftigkeit dahinter. Wer sein Grundstück mit Videokameras ausrüsten will, muss zwingend die Rechte seines Nachbarn beachten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Einsatz von Videokameras eng begrenzt (Az.: VI […]