Hundehalter haften immer – Versicherungspflicht seit dem 1. Juli 2011 Schadenersatz setzt persönliches Verschulden voraus. Das lernen Jura-Studenten schon im ersten Semester. Es gibt aber Ausnahmen.
Schadenersatz setzt persönliches Verschulden voraus. Das lernen Jura-Studenten schon im ersten Semester. Es gibt aber Ausnahmen. Halter von Tieren haften in der Regel auch ohne Verschulden. Es handelt sich um eine besondere Ausprägung der so genannten „Gefährdungshaftung“, nach der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Ein Hund stellt […]