Verkehrssicherungspflichten eines Vermieters Sogenannte Verkehrssicherungspflichten können in nahezu jedem Lebensbereich auftreten. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Derartige Sachverhalte sind z.B. denkbar bei Supermarktbetreibern, die ihren Kundenbereich nicht von Bodenglätte befreien bzw. nicht darauf hinweisen oder bei Arbeitgebern, die nicht für einen sicheren Arbeitsablauf für ihre Arbeitnehmer sorgen. Sogar Hersteller von Produkten trifft eine solche Pflicht dergestalt, den späteren Benutzer beispielsweise zureichend zu instruieren oder die Produkte zu beobachten. Verletzt der Verkehrssicherungspflichtige […]