Unzulässigkeit der Verwertung einer Mietkaution Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7. Mai 2014 – VIII ZR 234/13) hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Vereinbarung beschäftigt, die dem Vermieter gestattet, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7. Mai 2014 – VIII ZR 234/13) hat sich in einer Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Vereinbarung beschäftigt, die dem Vermieter gestattet, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Der Vermieter ist nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von dem Mieter […]