INFORMATIONEN FÜR MAKLERINNEN UND MAKLER
Für einen professionellen Abschluss Ihrer Vermittlungsleistung
Die Kanzleiräume sind über alle vier Geschosse vollständig barrierefrei.
Kompetenz. Das Bauträger- und Immobilienrecht liegt uns am Herzen.
Vom einfachen Kaufvertrag über einen Bauplatz bis hin zur ganzheitlichen Entwicklung großer Baugebiete.
Im Notarbüro der Kanzlei ist mit drei gepr. Notarfachwirtinnen, fünf erfahrenen Notarfachangestellten und einer Notarangestellten ein Back-Office mit Expertise eingerichtet.
Die Notarstelle hat in allen 16 Bundesländern eine gerichtliche Zulassung für das elektronische Grundbuchabrufverfahren. Grundbucheinsichten erfolgen bundesweit und tagesaktuell.
Übermitteln Sie uns Ihre Vertragsdaten:
04202/8842-42
Oder Sie nutzen unsere Online- oder PDF-Formulare:
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Maklerklauseln - Was ist zu beachten?
Auf Wunsch nehmen wir gerne Ihre Maklerklausel in den Vertrag auf.
Bei der Beurkundung einer konstitutiven Klausel (sog. „echter“ Vertrag zugunsten Dritter gem. § 328 BGB) hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren geändert.
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und der notariellen Literatur empfehlen wir allen mit uns verbundenen Maklern, mit ihren Kunden bereits im Vorfeld einen rechtssicheren Vermittlungsvertrag abzuschließen. Gerne sind wir dabei behilflich.
Für den notariellen Kaufvertrag empfehlen wir die Aufnahme einer deklaratorischen Maklerklausel, die die vorgenannten Folgen, insbesondere Mehrkosten nicht auslöst und keinen notariellen Hinweisen bedarf.
Mit freundlicher Empfehlung des Fachautors André Elsing und des Deutschen Notarverlages (vielen Dank dafür) können Sie weiterführende Informationen hier nachlesen und downloaden:
André Elsing, Notarpflichten bei Beurkundung von Maklerklausen, Zeitschrift ’notarbüro‘